Packesel Umzüge [Rechtsform]
Stand: [Monat Jahr]
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Packesel Umzüge [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort] (nachfolgend „Packesel“ oder „wir“) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“),
soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Kunde kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Umzugs- und Transportdienstleistungen sowie ggf. ergänzende Serviceleistungen (z. B. Verpackungsarbeiten, Möbelmontage), wie im Angebot oder Auftragsschein beschrieben.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus unserem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem von beiden Seiten unterzeichneten Umzugsvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.
(3) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang nicht:
Werden solche Leistungen im Einzelfall vereinbart, erfolgt dies gesondert und kann durch beauftragte Drittunternehmen erbracht werden.
(1) Unsere Angebote basieren regelmäßig auf den Angaben des Kunden oder einer vor Ort durchgeführten Besichtigung. Sie enthalten insbesondere Informationen zu Volumen, Strecke, Etagen, Park- und Tragewegen sowie Zusatzleistungen.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
(3) Weichen tatsächliches Umzugsvolumen, Zugangsbedingungen (z. B. fehlender Aufzug, längere Tragewege), nicht gemeldete Zusatzgüter (Keller, Garage etc.) oder sonstige Rahmenbedingungen erheblich vom Angebot ab, sind wir berechtigt, das Entgelt angemessen anzupassen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig vor Ausführung des Umzugs über besondere Umstände zu informieren, insbesondere:
(2) Der Kunde sorgt für einen freien Zugang zu den Be- und Entladestellen (Treppenhaus, Eingang, Fahrstuhl etc.) und dafür, dass Möbel und Umzugsgut transportbereit sind, sofern keine Verpackungsleistungen vereinbart wurden.
(3) Soweit erforderlich, hat der Kunde rechtzeitig Halteverbotszonen zu beantragen oder uns mit der Einrichtung zu beauftragen (zusätzliche Kosten möglich).
(4) Gegenstände, die nicht mit umgezogen werden sollen, sind eindeutig zu kennzeichnen oder räumlich zu trennen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. bei besonderen Transportwegen, Auslandsumzügen) rechtzeitig einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns übernommen wird.
(1) Soweit vereinbart, übernehmen wir das Verpacken des Umzugsguts mit geeignetem Material. Ohne entsprechende Vereinbarung obliegt die ordnungsgemäße Verpackung dem Kunden.
(2) Wird das Umzugsgut vom Kunden selbst verpackt, haftet er für Schäden, die auf unzureichende oder fehlerhafte Verpackung oder Kennzeichnung zurückzuführen sind (z. B. fehlender Hinweis auf zerbrechliche Güter).
(3) Der Kunde kann nach Absprache Eigenleistungen erbringen (z. B. Mithilfe beim Tragen). In diesem Fall haften wir nicht für Schäden, die durch den Kunden oder von ihm beauftragte Helfer verursacht werden.
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Diese verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwand, der bei Vertragsabschluss nicht erkennbar war (z. B. mehr Volumen, Wartezeiten, längere Tragewege, zusätzliche Etagen), werden nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen bzw. Pauschalen gesondert berechnet.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss des Umzugs sofort fällig und in bar, per EC-Karte oder vorab per Überweisung zu zahlen. Wir sind berechtigt, vor Beginn des Umzugs eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.
(1) Vereinbarte Umzugstermine sind verbindlich. Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. kein Zugang, fehlende Schlüssel, verspätete Freigabe der Wohnung), können hierdurch entstehende Mehrkosten berechnet werden.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Umzugsbeginn kündigen. In diesem Fall können wir eine angemessene Vergütung verlangen:
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(1) Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) abgeschlossen wird, gilt grundsätzlich das Verbraucher-Widerrufsrecht.
(2) Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern mit einem konkret vereinbarten Termin oder Zeitraum in der Regel kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(3) Besteht im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht (z. B. bei Zusatzleistungen oder dem Verkauf von Umzugsmaterial), wird hierüber gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert.
(1) Für Umzugsverträge gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen der §§ 451 ff. HGB sowie ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Wir haften für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts, soweit der Schaden in unserer Obhut entsteht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf einen Betrag von 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Umzugsvertrages benötigt wird.
(3) Für Überschreitung der Lieferfrist ist unsere Haftung auf höchstens das Dreifache der Fracht (Umzugspreis) begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Von der Haftung ausgenommen sind insbesondere:
(5) Für andere als umzugstypische Nebenleistungen (z. B. Montagen, Reparaturen) ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – je Schadensfall auf 50.000 € begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(6) Eigene Helfer des Kunden gelten nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Für Schäden, die durch diese Personen verursacht werden, haftet der Kunde selbst.
(1) Offensichtliche Schäden oder Verluste sind uns vom Kunden möglichst bei Ablieferung anzuzeigen und schriftlich (z. B. im Protokoll) festzuhalten.
(2) Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind uns vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Dabei sollte der Kunde darlegen, dass der Schaden während unserer Obhut entstanden sein kann.
(3) Gesetzliche Verjährungsfristen gemäß HGB/BGB bleiben unberührt.
(1) Über die gesetzliche Haftung hinaus besteht eine Betriebshaftpflicht-/Transportversicherung bei:
[Name der Versicherung, Anschrift].
(2) Auf Wunsch des Kunden kann gegen Aufpreis eine Transportversicherung (Neuwert-/Zeitwertversicherung) für das Umzugsgut abgeschlossen werden. Der Abschluss muss rechtzeitig vor Umzugsbeginn beauftragt werden.
(1) Leihverpackungsmaterial (z. B. Umzugskartons auf Mietbasis) bleibt Eigentum von Packesel und ist innerhalb der vereinbarten Frist unbeschädigt zurückzugeben.
(2) Vom Kunden erworbenes Verpackungsmaterial (Kauf) geht mit vollständiger Bezahlung in sein Eigentum über.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung und auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Packesel, derzeit [Ort des Unternehmenssitzes]. Zwingende gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz bleiben unberührt.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist.